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Handgepäck und Flüssigkeiten

Hier erfahren Sie, was Sie bei von London Heathrow abgehenden Flügen durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen können.

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Alles, was Sie wissen müssen

Um Verspätungen zu vermeiden, dürfen in Heathrow nicht mehr als zwei Gepäckstücke durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden. Beim Passieren der Sicherheitskontrolle ist die Mitnahme von zwei Handgepäckstücken erlaubt, die nicht größer als 56 cm x 45 cm x 25 cm (22 Zoll x 18 Zoll x 10 Zoll) sein dürfen. Größere Gegenstände müssen als Aufgabegepäck eingecheckt werden – Sie können Ihre Taschengröße mit den Messgeräten beim Check-in überprüfen.

Handtaschen und Laptoptaschen gelten als ein Stück Handgepäck.

Es dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten durch die Flughafensicherheit in die Abfluglounge mitgenommen werden. Dazu gehören abgefüllte Getränke, Sonnencreme, Parfüm, Kosmetika, Toilettenartikel und alle gefrorenen Flüssigkeiten.

Die folgenden Einschränkungen gelten für alle Flüssigkeiten, Cremes, Gele, Salben und Aerosole, die durch die Sicherheitskontrolle gebracht werden:

  • Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml transportiert werden.
  • Sie müssen getrennt in einem einzigen Beutel mit den folgenden Merkmalen aufbewahrt werden:
    • Transparent und wiederverschließbar
    • Nicht größer als 20 cm x 20 cm (8 Zoll x 8 Zoll)
    • Mit allem Inhalt komplett verschließbar.
  • Legen Sie den Beutel bei der Sicherheitskontrolle zusammen mit Ihren anderen Gegenständen in die Schale.
  • Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt – bitte verstauen Sie diese stattdessen in Ihrem Aufgabegepäck.

Für die 100 ml-Regel gelten die folgenden Ausnahmen:

  • Säuglingsnahrung oder Säuglingsmilch: Muttermilch kann in die Kabine mitgenommen werden, wenn sie in einem klaren, transparenten Behälter oder Beutel transportiert wird. Flaschen sind nicht zugelassen Das Volumen jedes Behälters/Beutels darf 2 l nicht überschreiten. Muttermilch muss flüssig und nicht gefroren sein. Bei Reisen ohne Kleinkind darf Muttermilch in Mengen von mehr als 100 ml mitgenommen werden. Dies gilt nicht für Ersatzmilch oder andere Säuglingssäfte/Säuglingsnahrung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, da Handgepäckbestimmungen variieren können.
  • Sie können auch unseren Vorbestellservice für die Abholung nach der Sicherheitskontrolle nutzen, indem Sie uns unter 0800 678 5324 anrufen oder uns eine E-Mail senden.
  • Flüssige Medikamente: Flüssige Medikamente in größeren als der normalerweise erlaubten Menge dürfen Sie nur mitnehmen, wenn sie während des Fluges benötigt werden. Alle Medikamente müssen durch einen Echtheitsnachweis belegt werden. Dies kann ein Rezept sein oder die Bescheinigung eines Arztes, der bestätigt, dass Sie sie für Ihre Reise benötigen. Flüssige Medikamente, die für den Flug nicht erforderlich sind, müssen im Aufgabegepäck mitgenommen werden. 

Explosive oder brennbare Flüssigkeiten sowie solche, die als giftig gelten, sind weder im Hand- noch im Aufgabegepäck erlaubt.

Lebensmittel oder Pulver sollten nach Möglichkeit im Aufgabegepäck verstaut werden. Obwohl diese Gegenstände im Handgepäck erlaubt sind (mit Ausnahme von Flügen in die USA, siehe unten), können sie Bilder auf dem Röntgengerät behindern oder mit verdächtigen Gegenständen verwechselt werden. Der Transport im Frachtraum verhilft, zusätzliche Kontrollen zu vermeiden. Passagiere, die diese Gegenstände mit an Bord nehmen müssen, sollten daher zusätzliche Zeit für die Sicherheitskontrolle einplanen.

Weitere Informationen finden Sie unter gov.uk

Wenn Sie in die USA reisen, gelten Einschränkungen für die Mitnahme von Pulver in einer größeren Menge als 350 ml (Getränkedosengröße) oder 350 g. Diese Gegenstände dürfen nicht in der Kabine mitgenommen werden. Medizinische Produkte in Pulverform wie Medikamente oder Babypuder sowie menschliche Asche sind weiterhin erlaubt, unterliegen aber zusätzlichen Kontrollen. Passagiere werden gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gegenstände möglichst in Originalverpackung mit unversehrten Siegeln und gegebenenfalls einem Echtheitsnachweis, wie beispielsweise einem Rezept, mitgenommen werden.

Zollfrei gekaufte Pulver dürfen mitgenommen werden, sofern sie in einem Sicherheitsbeutel (security tamper evident bag – STEB) verpackt sind, in dem sich eine Quittung befindet, aus der hervorgeht, dass der Gegenstand luftseitig an einem Flughafen gekauft wurde.

Für weitere Informationen und Details wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre elektronischen Geräte aufgeladen sind. Wenn sie sich nicht einschalten lassen, dürfen Sie sie möglicherweise nicht mit in das Flugzeug nehmen.
Ladestationen sind auf dem gesamten Flughafen vorhanden.

Weitere Informationen unter gov.uk.

  • Alle Handgepäckstücke werden röntgengeprüft.
  • Legen Sie Laptops und große elektrische Gegenstände separat in eine Schale.
  • Verstauen Sie Münzen, Schlüssel, Handys und andere Kleinigkeiten in Ihren Mantel oder Handgepäck.
  • Legen Sie Ihr Handgepäck und Ihren Mantel in eine Schale.
  • Legen Sie alle Flüssigkeiten (wichtig: siehe oben „Flüssigkeiten – 100 ml-Regel“), vorschriftsmäßig verpackt in die Schale.
  • Kinderwagen und Gehhilfen werden röntgengeprüft.
  • Rollstühle werden gründlich durchsucht.

Um Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, nur Wertsachen und während des Fluges benötigte Gegenstände im Handgepäck aufzubewahren.

Folgende Gegenstände dürfen nicht im Handgepäck mitgenommen werden:

Scharfe Gegenstände

Dazu gehören Messer (mit Klingen über 6 cm), Rasierklingen, Teppichmesser, Scheren (mit Schneiden über 6 cm vom Drehpunkt aus gemessen), Achsen, Beile, Hackmesser, Eispickel, Schwerter, Säbel und scharfe oder spitze Kampfsportausrüstung.

Projektilwaffen

Dazu gehören Schusswaffen, Spielzeugwaffen, Replika-/Imitationswaffen, Schusswaffenteile (außer Zielfernrohre), Luftgewehre, Pelletgewehre, BB-Gewehre, Leuchtpistolen, Startpistolen, Bögen oder Armbrüste, Pfeile, Harpunengewehre, Harpunen, Schleudergewehre und Katapulte.

Betäubungsgeräte und kampfunfähig machende Geräte

Einschließlich Elektroschocker, Taser, Bolzenapparate, kampfunfähig machende Chemikalien, Gase oder Sprays (z. B. Mace Spray), Pfeffersprays, Tränengas- und Tierabwehrsprays.

Werkzeuge

Dies umfasst Brechstangen, Bohrer und Bohrspitzen, Sägen, Schweißbrenner, Bolzenschussgeräte, Druckluftnagler und alle Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft über 6 cm (z. B. Schraubendreher oder Meißel).

Stumpfe Instrumente

Dazu gehören Baseball-/Softball-Schläger, Keulen, Schlagstöcke und Kampfsportausrüstungen.

Explosive oder brennbare Substanzen

Dazu gehören Munition, Sprengkapseln, Sprengzünder und Zündschnüre, Imitationen von Sprengkörpern, Minen, Granaten, Feuerwerkskörper, Rauchkanister, Rauchpatronen, Dynamit, Schießpulver oder Plastiksprengstoffe.

Gefährliche Gegenstände

Dazu gehören brennbare oder schädliche Stoffe wie Gase, Oxidationsmittel, Gifte, Ätzmittel und gefährliche biologische oder chemische Stoffe. Enthalten sind auch andere Streichhölzer als Sicherheitsstreichhölzer, Nachfüllflüssigkeit für Feuerzeuge und Feueranzünder. Die Gefahrgutseite auf der Website der Zivilluftfahrtbehörde (CAA)* enthält alle Details.
* Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste nur auf die Mitnahme von Gegenständen an Bord des Flugzeugs bezieht. Für das Passieren der Sicherheitskontrolle gilt weiterhin die Beschränkung auf 100 ml für Flüssigkeiten.

Zigarettenanzünder

Ein einzelnes Feuerzeug ist erlaubt und muss zusammen mit Ihren anderen Flüssigkeiten in einer wiederverschließbaren Plastiktüte aufbewahrt werden. (Siehe obenstehende 100 ml-Regel für Flüssigkeiten).
Wir können außerdem verhindern, dass jegliche ein Sicherheitsrisiko darstellende Gegenstände in die Abfluglounge mitgenommen werden.
Wenn Sie Zweifel an einem bestimmten Handgepäckstück haben, empfehlen wir Ihnen, es stattdessen in Ihrem Aufgabegepäck zu verstauen. Bitte sehen Sie auf unserer Seite für Aufgabegepäck die Gegenstände, deren Mitnahme erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Bei den meisten Reisezielen können alle nach der Sicherheitskontrolle gekauften Artikel mit an Bord des Flugzeugs genommen werden. Dies umfasst auch in Flaschen abgefüllte Getränke, Parfüm und Kosmetika in Behältern von mehr als 100 ml.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:

Australien

Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml sind auf diesen Flügen nicht erlaubt.

Anschlussflüge nach Landung in Heathrow

Für einige Reiseziele gelten Einschränkungen für den Verkauf von Flüssigkeiten bei einem Zwischenstopp in Heathrow.
Der Grund dafür ist, dass Sie am Anschlussflughafen durch die Sicherheitskontrolle gehen müssen.
Bitte fragen Sie das Verkaufspersonal des Geschäfts, wenn Sie sich nicht sicher sind. Auf unserer A-Z Einkaufs- Seite finden Sie die Telefonnummern der Geschäfte.

Rückkehr am selben Tag

Für einige Reiseziele gibt es in Heathrow bei einer Rückkehr am selben Tag Einschränkungen für den Verkauf von Flüssigkeiten.
Der Grund dafür ist, dass Sie bei der Rückkehr vom Zielflughafen durch die Sicherheitskontrolle gehen müssen.
Bitte fragen Sie das Verkaufspersonal des Geschäfts, wenn Sie sich nicht sicher sind. Auf unserer A-Z Einkaufs- Seite finden Sie die Telefonnummern der Geschäfte.