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Im Aufgabegepäck verbotene Gegenstände

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Aus Sicherheitsgründen können die folgenden Gegenstände nicht in ein Flugzeug mitgenommen werden. Bitte packen Sie sie nicht ins Handgepäck oder Aufgabegepäck.

  • Entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe
  • Oxidationsmittel wie Bleichpulver
  • Organische Peroxide
  • Tränengasgeräte oder irgendwelche Gasflaschen
  • Infektiöse Substanzen wie lebende Virusmaterialien
  • Nassbatterien für Autos
  • Magnetfeldröhren. Quecksilberhaltige Instrumente
  • Magnethaltige Instrumente
  • Feuerwerk und Pyrotechnik
  • Nichtsicherheitszündholz
  • Feueranzünder, Feuerzeugbenzin, Farben, Verdünner
  • Gifte, Arsen, Zyanid, Unkrautvernichtungsmittel
  • Radioaktive Stoffe, Säuren, Ätzmittel, Laugen, Ätznatron
  • Kreosot, Branntkalk, geöltes Papier
  • Komponenten des Kraftfahrzeugsystems, die Kraftstoff enthalten haben
  • Sprengstoffe, Munition, Sprengzünder und zugehörige Ausrüstung
  • Rauchbüchsen und Rauchpatronen.

Packtipps – bitte stellen Sie sicher, dass:

  • Riemen lösen
    Riemen lösen

    Alle losen Gurte werden zusammengebunden oder entfernt

  • Klappen befestigen
    Klappen befestigen

    Alle Landeklappen sind sicher befestigt

  • Griffe sichern
    Griffe sichern

    Ausziehbare Griffe sind eingefahren oder gesichert

  • Alte Etiketten entfernen
    Alte Etiketten entfernen

    Alte Tags und Barcodes werden entfernt

Bitte beachten Sie bei der Entscheidung, was Sie einpacken möchten, Folgendes:

  • Verpacken Sie Geschenke nicht
    Verpacken Sie Geschenke nicht

    Verpacken Sie Geschenke nicht, da die Sicherheitsmitarbeiter sie möglicherweise sehen möchten

  • Nutzen Sie Ihr Handgepäck
    Nutzen Sie Ihr Handgepäck

    Das Tragen des Handgepäcks kann etwas mehr Komfort am Ende eines Langstreckenfluges oder bei Verspätungen im Aufgabegepäck bedeuten.

  • Selbst tragen
    Selbst tragen

    Nehmen Sie niemals etwas für andere Personen in ein Flugzeug mit